Evangelische Erwachsenenbildung Hagen

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Anmeldung

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(Beachten Sie bitte, dass bei Abmeldung später als 5 Tage vor Beginn Sie die Teilnahmekosten in voller Höhe zu tragen habe - siehe § 8 der AGB im folgenden)

AGB der Ev. Erwachsenenbildung Hagen im Ev. Erwachsenenbildungswerk Westfalen und Lippe e.V.

§ 1 (Geltungsbereich)
Auskünfte und Beratungen über unsere Veranstaltungen und Leistungen sowie deren Buchung werden auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen erbracht.

§ 2 (Leistungen)
1. Die Ev. Erwachsenenbildung Hagen veranstaltet Angebote der Erwachsenenbildung, Fort- und Weiterbildung.
2. Die Leistungen der Veranstaltungen ergeben sich aus dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm.
3. Die Ev. Erwachsenenbildung Hagen verpflichtet sich nur zur Durchführung der gebuchten Veranstaltung entsprechend dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm. Eine weitergehende Verpflichtung, wie zum Beispiel die Erzielung eines konkreten Lern bzw. Prüfungserfolges, besteht nicht.

§ 3 (Teilnahmebedingungen)
1. Die Veranstaltungen Die Ev. Erwachsenenbildung Hagen sind für alle Menschen offen.
2. Die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen kann jedoch die Erfüllung veranstaltungsspezifischer Teilnahmevoraussetzungen wie z.B. besondere Qualifikationen, spezifische Zielgruppenzugehörigkeit, Geschlecht etc. voraussetzen, sofern dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist. Diese besonderen Teilnahmevoraussetzungen sind im jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt. Erfüllen die Teilnehmenden diese Voraussetzungen nicht, können sie an der Veranstaltung nicht teilnehmen.
3. Die Teilnehmenden verpflichten sich, sich in die für die Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz notwendigen Anwesenheitslisten der Veranstaltung mit allen geforderten Angaben richtig und vollständig einzutragen.

§ 4 (Preise)
Die Preise der jeweiligen Veranstaltungen sind in dem Halb-Jahresprogramm, in den Einzelausschreibungen (Flyer) und auf der Homepage der Ev. Erwachsenenbildung Hagen (http://www.eeb-hagen.de) angegeben.

§ 5 (Anmeldung)
1. Die Anmeldungen haben in der Regel schriftlich per Anmeldekarte oder per e-mail zu erfolgen und werden in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs bei dem Ev. Erwachsenenbildungswerk berücksichtigt. Anmeldebestätigungen werden in der Regel aus organisatorischen Gründen nicht verschickt. Bei Änderungen oder Ausfall eines Kurses werden alle angemeldeten jedoch umgehend benachrichtigt.
2. Sollte eine Veranstaltung im Zeitpunkt der Anmeldung bereits ausgebucht sein, werden die Teilnehmenden auf einer Warteliste vorgemerkt. Die Reihenfolge auf dieser Warteliste erfolgt nach dem zeitlichen Eingang der Anmeldung. Im Falle des Freiwerdens eines Teilnahmeplatzes werden die Teilnehmer darüber benachrichtigt und diese können sich für die Veranstaltung innerhalb einer durch die Ev. Erwachsenenbildung Hagen gesetzten Frist erneut anmelden.

§ 6 (Zahlung)
1. Der Teilnahmebeitrag der jeweiligen Veranstaltung ist, sofern keine anderen Angaben gemacht sind, zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung in bar zu zahlen.
2. Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Zahlungsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt sind.
3. Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegenüber der Ev. Erwachsenenbildung Hagen sind die Teilnehmenden nur berechtigt, wenn ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Ev. Erwachsenenbildung Hagen anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn ihr Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis herrührt.

§ 7 (Rücktritt der Ev. Erwachsenenbildung Hagen)
Die Ev. Erwachsenenbildung Hagen ist berechtigt, im Einzelfall von der Durchführung einer Veranstaltung zurückzutreten, wenn die notwendige Mindestteilnehmerzahl von 8 Teilnehmenden nicht erreicht worden ist oder in Fällen, die eine Durchführung der Veranstaltung aus wichtigen Gründen unmöglich machen (z.B. eine kurzfristige Erkrankung des Dozenten). In diesem Fall werden bereits gezahlte Veranstaltungsentgelte vollständig erstattet. Weitere Ansprüche stehen den Teilnehmenden nicht zu.

§ 8 (Rücktritt des Teilnehmenden)
1. Die Teilnehmenden sind berechtigt, bis 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung von dem Vertrag zurückzutreten.
2. Dies hat schriftlich zu erfolgen.
3. Wird der Rücktritt erst innerhalb der letzten 5 Tage vor Beginn der Veranstaltung erklärt, haben die Teilnehmenden den vollen Veranstaltungspreis zu entrichten. Kann der freie Teilnahmeplatz jedoch durch eine Teilnehmerin/einen Teilnehmer von der Warteliste besetzt werden, ist die Teilnahmegebühr nicht zu entrichten.
4. Soweit die Teilnehmenden ohne vorherige Rücktrittserklärung an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, steht ihnen kein Anspruch auf Erstattung des bereits gezahlten Veranstaltungspreises zu.
5. Für einzelne Veranstaltungen gelten besondere Rücktrittsbedingungen, die in dem jeweiligen Veranstaltungsprogramm ausdrücklich genannt sind.

§ 9 (Haftung der Ev. Erwachsenenbildung Hagen)
Die Haftung der Ev. Erwachsenenbildung Hagen für Schäden insbesondere an den von den Teilnehmenden in die Veranstaltungsstätte eingebrachten Gegenständen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder der Gesundheit oder bei der Verletzung von Kardinalpflichten.

§ 10 (Teilnahmebescheinigung)
Die Teilnehmenden erhalten vom der Ev. Erwachsenenbildung Hagen auf Wunsch eine Teilnahmebestätigung über ihre erfolgte Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung.

§ 11 (Datenschutz)
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmenden findet ausschließlich im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der übrigen gesetzlichen Vorschriften statt. Die gespeicherten Daten werden ausschließlich für die Zusendung von Veranstaltungsinformationen der Ev. Erwachsenenbildung Hagen verwendet werden. Die Teilnehmenden werden ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ihre Daten sofort nach Durchführung und Abrechnung der Veranstaltung gelöscht werden, wenn sie der Ev. Erwachsenenbildung Hagen diesen Wunsch mitteilen.

§ 12 (Schlussbestimmungen)
1. Soweit die gesetzlichen Regelungen nicht entgegenstehen, ist Erfüllungs- und Zahlungsort des Vertrages der Geschäftssitz der Ev. Erwachsenenbildung in Hagen.
2. Die etwaige Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten wirtschaftlichen Regelung am nächsten kommt, die die Parteien, hätten sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt, getroffen hätten. Im Übrigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften.



Vorname*:Titel der Veranstaltung /
Anfangsdatum
Name*:1*.
Straße*:2.
PLZ* / Ort*:3.
Geburtsdatum:4.
Telefon*:5.
E-Mail:6.
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